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Steuerrecht12. August 2026· 4 Min. Lesezeit

Neuer Grundfreibetrag 2026: Was jetzt netto mehr bleibt

Der Grundfreibetrag steigt erneut und der Einkommensteuertarif wird nach rechts verschoben. Für viele Haushalte bedeutet das mehrere hundert Euro pro Jahr — wenn die Lohnsteuerdaten korrekt hinterlegt sind.

Mit der Anpassung des Einkommensteuertarifs wird der Grundfreibetrag angehoben und die sogenannte kalte Progression teilweise ausgeglichen. Konkret heißt das: Ein Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei, und die darüberliegenden Tarifstufen greifen erst später.

Der Effekt wird automatisch über die Lohnsteuer berücksichtigt — allerdings nur, wenn Steuerklasse, Freibeträge und Kinderdaten in den ELStAM korrekt hinterlegt sind. Genau hier entstehen in der Praxis die häufigsten Fehler: veraltete Steuerklassenkombinationen nach Heirat, Elternzeit oder Gehaltssprung.

Wir prüfen in den Quartals-Reviews, ob Ihre Lohnsteuerabzüge zur aktuellen Situation passen, und beantragen bei Bedarf Freibeträge, damit die Entlastung monatlich ankommt statt erst mit der Steuererklärung im Folgejahr.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Steuerklassenkombination nach Lebensereignissen prüfen lassen
  • Freibeträge unterjährig eintragen statt auf die Erstattung zu warten
  • Entlastung direkt in Sparrate oder Altersvorsorge umleiten
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