Mit der Anpassung des Einkommensteuertarifs wird der Grundfreibetrag angehoben und die sogenannte kalte Progression teilweise ausgeglichen. Konkret heißt das: Ein Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei, und die darüberliegenden Tarifstufen greifen erst später.
Der Effekt wird automatisch über die Lohnsteuer berücksichtigt — allerdings nur, wenn Steuerklasse, Freibeträge und Kinderdaten in den ELStAM korrekt hinterlegt sind. Genau hier entstehen in der Praxis die häufigsten Fehler: veraltete Steuerklassenkombinationen nach Heirat, Elternzeit oder Gehaltssprung.
Wir prüfen in den Quartals-Reviews, ob Ihre Lohnsteuerabzüge zur aktuellen Situation passen, und beantragen bei Bedarf Freibeträge, damit die Entlastung monatlich ankommt statt erst mit der Steuererklärung im Folgejahr.
Was Sie jetzt tun sollten
- Steuerklassenkombination nach Lebensereignissen prüfen lassen
- Freibeträge unterjährig eintragen statt auf die Erstattung zu warten
- Entlastung direkt in Sparrate oder Altersvorsorge umleiten