Bei vermieteten Objekten entscheidet die richtige Zuordnung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwand darüber, ob Kosten sofort abziehbar sind oder über Jahrzehnte verteilt werden.
Bei Förderprogrammen gilt fast immer: Antrag vor Auftragsvergabe. Wird der Handwerkervertrag zuerst unterschrieben, ist der Zuschuss regelmäßig verloren — ein Fehler, der schnell fünfstellig wird.
Wir koordinieren die Reihenfolge zwischen Steuerberater, Energieberater und Bank, damit Finanzierung, Förderung und Steuerwirkung zusammenpassen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Förderantrag immer vor Auftragsvergabe stellen
- Erhaltungsaufwand sauber von Herstellungskosten trennen
- Finanzierung und Förderzeitpunkt gemeinsam planen